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Ratgeber

Pflegegrad beantragen: So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Von Jessica Hielscher · 20. Oktober 2026 · aktualisiert am 24. Oktober 2026

Pflegekraft im Gespräch mit einem lächelnden Seniorenpaar zu Hause

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu allen Leistungen der Pflegeversicherung – vom Pflegegeld über den Pflegedienst bis zum Entlastungsbetrag. Viele Familien zögern den Antrag hinaus, weil sie den Aufwand scheuen. Dabei ist der erste Schritt einfacher als gedacht. Hier erklären wir, wie Sie vorgehen.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Sie ist bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Für den Antrag genügt ein formloser Anruf, ein kurzes Schreiben oder eine E-Mail – auch Angehörige können ihn stellen, wenn sie bevollmächtigt sind.

Wichtig: Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde. Warten lohnt sich also nicht. Die Pflegekasse schickt Ihnen anschließend ein Formular, das Sie in Ruhe ausfüllen.

Schritt 2: Die Begutachtung vorbereiten

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) mit einer Begutachtung, meist bei Ihnen zu Hause. So bereiten Sie sich gut vor:

  • Führen Sie ein bis zwei Wochen lang ein Pflegetagebuch: Wobei wird geholfen, wie oft, wie lange?
  • Legen Sie Arztberichte, Krankenhausentlassungsbriefe und den aktuellen Medikamentenplan bereit.
  • Notieren Sie auch, was nicht mehr gut klappt – zum Beispiel nachts, an schlechten Tagen oder bei Vergesslichkeit.
  • Bitten Sie eine vertraute Person oder Ihren Pflegedienst, beim Termin dabei zu sein.
  • Beschönigen Sie nichts. Viele Menschen zeigen sich beim Termin von ihrer besten Seite – die Gutachterin soll aber den Alltag sehen.

Schritt 3: So wird der Pflegegrad ermittelt

Bei der Begutachtung wird nicht in Minuten gerechnet, sondern bewertet, wie selbstständig ein Mensch in sechs Lebensbereichen ist:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Essen, Ankleiden)
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus den Punkten ergibt sich der Pflegegrad: ab 12,5 Punkten Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2, ab 47,5 Punkten Pflegegrad 3, ab 70 Punkten Pflegegrad 4 und ab 90 Punkten Pflegegrad 5. Über den Antrag muss die Pflegekasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

Schritt 4: Bescheid prüfen – und wenn nötig widersprechen

Mit dem Bescheid erhalten Sie das Gutachten. Prüfen Sie, ob es Ihre Situation richtig beschreibt. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Verschlechtert sich der Zustand später, ist jederzeit ein Antrag auf Höherstufung möglich.

Welche Leistungen gibt es 2026?

  • Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € Pflegesachleistung im Monat
  • Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € Pflegesachleistung
  • Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld oder bis zu 1.859 € Pflegesachleistung
  • Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € Pflegesachleistung
  • Alle Pflegegrade (1–5): Entlastungsbetrag von 131 € im Monat

Pflegegeld und Sachleistung lassen sich kombinieren. Welche Aufteilung für Sie sinnvoll ist, rechnen wir gerne mit Ihnen durch.

Wir helfen Ihnen gerne persönlich

Sie möchten wissen, was Ihnen konkret zusteht? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir das gemeinsam – bei Ihnen zu Hause in Balingen und Umgebung oder am Telefon unter 07433 / 9118499 bzw. mobil unter 0174 / 37 83 860.

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Jede Pflegesituation ist anders. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, welche Leistungen Ihnen zustehen und was für Sie sinnvoll ist.