Wer Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, bekommt regelmäßig Post von der Pflegekasse: Ein Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI steht an. Was steckt dahinter – und warum ist er mehr als eine Pflicht?
Wer muss den Beratungseinsatz nachweisen?
Verpflichtend ist der Beratungsbesuch für alle, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, also ohne Unterstützung durch einen Pflegedienst gepflegt werden:
- Pflegegrad 2 und 3: einmal im Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: einmal im Vierteljahr
- Pflegegrad 1 sowie Bezieherinnen und Bezieher von Sachleistungen können den Besuch freiwillig halbjährlich in Anspruch nehmen.
Wird der Nachweis nicht erbracht, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall entziehen. Die Kosten des Besuchs übernimmt die Pflegekasse.
Was passiert beim Besuch?
Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause und nimmt sich Zeit für ein Gespräch. Es geht nicht um Kontrolle, sondern um Unterstützung: Ist die Pflege gut organisiert? Gibt es Hilfsmittel, die den Alltag erleichtern würden? Stehen Ihnen Leistungen zu, die Sie noch nicht nutzen? Wie geht es Ihnen als pflegende Angehörige?
Anschließend erhält die Pflegekasse eine Bestätigung über den Besuch. Inhalte und Empfehlungen werden nur mit Ihrer Einwilligung weitergegeben.
So holen Sie das Beste heraus
- Notieren Sie vorher Fragen, die Sie beschäftigen – auch scheinbar kleine.
- Sprechen Sie offen an, wenn Ihnen die Pflege über den Kopf wächst. Es gibt Entlastung.
- Fragen Sie nach Pflegehilfsmitteln, Wohnraumanpassung und dem Entlastungsbetrag.
- Lassen Sie prüfen, ob ein höherer Pflegegrad infrage kommt.
Beratungseinsatz mit PflegeEngel
Wir führen Beratungseinsätze in Balingen und im gesamten Zollernalbkreis durch – freundlich, verständlich und mit der vollständigen Dokumentation für Ihre Pflegekasse. Rufen Sie uns an, sobald die Aufforderung Ihrer Pflegekasse kommt – wir finden zeitnah einen Termin.
Wir helfen Ihnen gerne persönlich
Sie möchten wissen, was Ihnen konkret zusteht? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir das gemeinsam – bei Ihnen zu Hause in Balingen und Umgebung oder am Telefon unter 07433 / 9118499 bzw. mobil unter 0174 / 37 83 860.
